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   VG Magdeburg, 25.06.2003 - 6 A 759/02   

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VG Magdeburg, 25.06.2003 - 6 A 759/02 (https://dejure.org/2003,40065)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25.06.2003 - 6 A 759/02 (https://dejure.org/2003,40065)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - 6 A 759/02 (https://dejure.org/2003,40065)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2007 - 3 L 358/04

    Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern

    In der angefochtenen Entscheidung werde selbst darauf hingewiesen, dass andere Gerichte auf subjektive Kriterien abstellen würden (S. 10 f. d. UA unter Verweis auf VG Gelsenkirchen, Urt. v. 13.12.2002 - 19 K 7084/00 - VG Magdeburg, Urt. v. 25.6.2003 - 6 A 759/02 -).

    Davon, dass mit der Entscheidung des Erstattungspflichtigen i. S. des § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X das sozialrechtliche Leistungsverhältnis zwischen Erstattungspflichtigem und Hilfeempfänger angesprochen wird und nicht - wovon der Kläger mit seinen Ausführungen zur Ablehnung oder Anerkennung der Erstattungspflicht ausgeht - das erstattungspflichtige Verhältnis der beiden Sozialhilfeträger, gehen auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 23.1.2003 - 12 LC 527/02 - FEVS 54, 564; Urt. v. 10.4.2002 - 4 LB 3480/01 - FEVS 54, 64), das Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz (Urt. v. 15.1.2004 - 12 A 11823/03.OVG - juris) sowie die vom Kläger für eine vermeintlich gegenteilige Auffassung und im angefochtenen Urteil benannten Verwaltungsgerichte (VG Magdeburg, Urt. v. 25.6.2003 - 6 A 759/02 - juris; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 13.12.2002 - 19 K 7084/00 - ZFSH/SGB 2003, 226) aus.

    Soweit das Verwaltungsgericht Magdeburg in seiner Entscheidung vom 25. Juni 2003 (- 6 A 759/02 - a. a. O.) hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist an die Kenntnis des erstattungsberechtigten Sozialhilfeträgers vom eigenen Kostenerstattungsanspruch und der Kostenerstattungspflicht des Dritten anknüpft, geht es ebenfalls davon aus, dass Kenntnis im vorbezeichneten Sinne vorliegt, wenn dem erstattungsberechtigten Sozialhilfeträger "der Sachverhalt, der den Tatbestand des § 107 Abs. 1 BSHG zu erfüllen in der Sache geeignet ist, positiv bekannt ist und er Sozialhilfe an den Verzogenen leistet und zwar - wie sich aus dem Vorstehenden zum Beginn der Verjährungsfrist ergibt - jeweils zum Zeitpunkt der bewilligten Leistung und für den maßgeblichen Zeitpunkt oder -raum" (a. a. O., Rdnr. 31).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5078/06

    Sozialhilfe - Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen nach § 107 BSHG - kein

    Dies bedeutet, dass die Aufwendungen, deren Geltendmachung Umstände wie etwa die Versäumung einer Ausschlussfrist oder die Einrede der Verjährung entgegenstehen oder sonstige Fälle, in denen das Erstattungsverhältnis als abgeschlossen anzusehen ist (vgl. hierzu BVerwG Buchholz 436.0 § 111 BSHG Nr. 10), bei der Ermittlung des Bagatellbetrags nicht berücksichtigt werden können (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juli 2006 a.a.O.; ferner OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Januar 2002 a.a.O.; VG Neustadt, Urteil vom 5. Juli 2001 - 4 K 2049/00.NW; VG Magdeburg, Urteil vom 25. Juni 2003 - 6 A 759/02 - VG des Saarlandes, Urteil vom 8. Mai 2006 - 3 K 178/05 - ; ebenso wohl Schiefer in Oestreicher, SGB XII/SGB II, § 110 SGB XII Rdnr. 22; a.A. VG Braunschweig, Urteil vom 13. Mai 2004 - 3 A 524/03 - ).
  • VG Saarlouis, 08.05.2006 - 3 K 178/05

    Kostenerstattung nach § 107 BSHG; Einrede der Verjährung hinsichtlich

    Auch dieser Umstand spricht dagegen, verjährte Ansprüche aus einem bereits abgeschlossenen Erstattungsverhältnis zu weiteren, noch realisierbaren Kosten hinzuzuschlagen, um so die Bagatellgrenze zu erreichen; vielmehr ist nach Sinn und Zweck der Bagatellgrenze in Ansehung des verbliebenen Erstattungsverhältnisses gesondert zu prüfen, ob sich mit Blick auf die Höhe des noch realisierbaren Erstattungsanspruchs der damit verbundene Verwaltungsaufwand lohnt (ausdrücklich für den Fall der teilweisen Verjährung wie hier: VG Magdeburg, Urteil vom 25.06.2003 - 6 A 759/02 -, zitiert nach JURIS; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 05.07.2001 - 4 K 2049/00.NW -, zitiert nach JURIS).
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